In den letzten Wochen haben wir Sie bereits auf postalischem Weg darüber informiert, dass sich ab dem 01.04.2024 Änderungen bzgl. der Kabelfernsehversorgung ergeben.
Der Bundestag hat das Telekommunikationsgesetz zum 01.12.2021 geändert. Derzeit stellen wir Ihnen als Eigentümer den Empfang von Kabelfernsehen zu Verfügung und rechnen dies im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung mit Ihnen ab. Diese Vorgehensweise ist ab dem 01.07.2024 nicht mehr erlaubt, sodass wir uns jedoch bereits per 01.04.2024 für eine Anpassung des Vertrages mit der Firma PYUR entschieden haben.
Für Sie als unser*e Mieter*in bedeutet dies, dass Sie die Möglichkeit haben, den Ihnen mitgesandten Antrag auf weitere Kabelfernsehversorgung zu schließen oder aber sich in Eigenregie um einen eigenen Vertrag mit einem Internetanbieter zu kümmern. Auf jeden Fall gilt, dass Sie aktiv werden müssen, um weiterhin Kabelfernsehen nutzen zu können.
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Ihr Team der WSG Coesfeld eG